AGB

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (der Kunde) und Fa. „Saunafassl“, Inh. Andreas Wallner (Saunafassl, gemeinsam mit dem Kunden die Parteien) hinsichtlich von Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Lieferungen, Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Es wird hiermit ausdrücklich der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es wäre im Einzelfall etwas Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart. Steht Saunafassl mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

 

1.2 Als Verbraucher im Sinne dieser AGB gilt jede natürliche Person, die ein Geschäft tätigt, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Als Unternehmer gilt eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Auf Unternehmer kraft Rechtsform wird hingewiesen.

 

1.3 Mitarbeitern von Saunafassl ist es untersagt, von diesen AGB abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich von Saunafassl bestätigt werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Mündliche Mitteilungen von Saunafassl – auch auf Anfrage des Kunden – sind stets freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden.

2.2 Der Vertrag kommt mit dem vom Kunden unterfertigten Kaufvertragsdokument oder schriftlichen Angebot zustande. Der Vertrag gilt damit jedenfalls auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung.

2.3 Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich für einen bestimmten Kunden erstellt wurden und schriftlich abgegeben wurden. Weiters sind alle schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge ist Saunafassl 30 Tage ab Abgabedatum gebunden.

2.4 Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
2.5 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur) bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä. Sämtliche Zeichnungen dienen zu Illustrationszwecken und sind technisch bedingt insbesondere keine Repräsentation der tatsächlichen Farbe und Struktur des jeweiligen Werkstoffes und des Fugenbildes.

3. Zahlungsbedingungen und Preis

3.1 Die Angebote von Saunafassl stehen allen Kunden mit einem Wohnsitz bzw Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union offen.

 

3.2 Sofern sich aus dem schriftlichen Angebot nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die Liefer- und Montagekosten (bis zu einem Radius von 50km von der Geschäftsadresse) umfassen und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

 

3.3 Sollte sich aus der Vereinbarung mit dem Kunden nichts Abweichendes ergeben, sind 40% der Auftragssumme mit Auftragserteilung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Zahlungseingang dieses Teilbetrages zu laufen. Weitere 50% der Auftragssumme sind bis spätestens 14 Tage vor Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist Saunafassl berechtigt, unbeschadet weiterer Ansprüche aus der Pflichtverletzung die Anlieferung zurückzuhalten. Der Restbetrag ist bei Fertigstellung und Rechnungslegung fällig.

 

3.4 Der Gesamtpreis versteht sich vorbehaltlich von Preisänderungen durch Lieferanten von Saunafassl. Nach Ablauf von 3 Monaten nach Auftragserteilung ist Saunafassl berechtigt, die ab diesem Zeitpunkt von Lieferanten vorgenommenen Preiserhöhungen an den Kunden weiter zu verrechnen.

 

3.5 Der Kunde ist für den Fall des Verzuges verpflichtet, Saunafassl die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.

 

3.6 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz qualifizierter Mahnung nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird der gesamte noch aushaftende Betrag sofort fällig.

 

3.7 Bei Verbrauchergeschäften gilt Punkt 3.6 nur, wenn Saunafassl selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie Saunafassl den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

4. Eigentumsvorbehalt bei Verkaufsgeschäften

4.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich Saunafassl bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

 

4.2 Gegenüber Unternehmern behält sich Saunafassl bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

 

4.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an Saunafassl ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Saunafassl, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Saunafassl wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Saunafassl gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

5. Gewährleistung

5.1 Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt wie in den nachstehenden Punkten geregelt:

 

5.2 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Schäden und Mängel, die aufgrund Nichtbeachtung der Saunafassl-Pflegeanleitung (Anlage 1) durch den Kunden auftreten.

 

5.3 Für Unternehmer ist bei unwesentlichen Mängeln die Gewährleistung ausgeschlossen. Weiters hat bei allen übrigen Mängeln Saunafassl die Wahl der Art der Behebung; die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

6. Haftung

6.1 Grundsätzlich haftet Saunafassl dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie in diesem Punkt 6 festgelegt.

 

6.2 Saunafassl haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

6.3 Verletzt Saunafassl fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

 

6.4 Eine über die vorangehenden Punkte hinausgehende Haftung von Saunafassl ist ausgeschlossen.

 

6.5 Saunafassl führt die Arbeiten grundsätzlich auf Basis selbst seitens Saunafassl ermittelter Naturmaße durch. Werden darüber hinaus vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so wird Saunafassl den Kunden davon unverzüglich nach Entdeckung verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

7. Gewerblicher Rechtsschutz

7.1 Schuldet Saunafassl nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung und die Planung und/oder das Design der Ware, so unterliegen sowohl Pläne, Zeichnungen etc. als auch die hergestellte Ware selbst dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und sämtlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtschutzes.

 

7.2 Jegliche Verwertung, Nutzung und Bearbeitung der Pläne und Zeichnungen sowie eine Nach- oder Abbildung der Ware ohne Zustimmung von Saunafassl ist dem (potentiellen) Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. Es steht Saunafassl darüber hinaus frei, Bilder der entworfenen Ware zu veröffentlichen.

8. Mitwirkungspflicht

8.1 Allfällig erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen.

 

8.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet Saunafassl nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehenden Zusatzaufwendungen und Zusatzkosten von diesem zu fordern. Ist der Kunde Verbraucher, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.

 

8.3 Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau der verkauften Ware ist, widrigenfalls Saunafassl berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern.

 

8.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Wird die Ausführung der Arbeiten von Saunafassl oder von beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die diesbezüglichen Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.

 

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, ergänzend erforderliche Elektriker- und Installateurarbeiten grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Saunafassl ist nicht berechtigt, Arbeiten, die über den Gewerberechtsumfang des Tischlergewerbes hinausgehen (wie insbesondere Wasser- oder Elektroanschluss), auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht fertig gestellt oder dermaßen vorbereitet sein, dass Saunafassl umgehend mit der Montage beginnen und diese beenden kann, ist Saunafassl berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern. Der erforderliche Licht- und Kraftstrom ist vom Kunden beizustellen.

 

8.6 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt die Haftung seitens Saunafassl für sich daraus ergebende Schäden vollständig.

 

8.7 Der Kunde ist – allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten – verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.

9. Höhere Gewalt

9.1 Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB bedeutet jeder Einfluss oder Umstand, der nach Vertragsabschluss eintritt, außerhalb der Verantwortlichkeit der Parteien liegt und die Leistungserbringung zum Teil oder ganz unmöglich macht oder erheblich verzögert. Dazu gehören unter anderem: Streik und Aussperrung; Krieg, Mobilmachung, Revolutionen oder Aufstände; sowie Naturkatastrophen, Seuchen und Pandemien.

 

9.2 Bei Auftreten von Ereignissen höherer Gewalt ist Saunafassl berechtigt, allfällige Liefer- bzw. Leistungstermine anzupassen und nachgewiesene Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


10.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.

 

10.2 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand die Zuständigkeit des in Wien Innere Stadt für Handelssachen zuständigen Gerichtes vereinbart.

 

Anlagen:
Anlage 1: Pflegeanleitung